gut zu wissen

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Sie bestmöglich betreuen zu könne, möchten wir Sie bitten, die unten stehenden Fragen & Antworten durchzulesen.

  • Der Umwelt zuliebe verzichten wir auf Einmal-Papier-Unterlagen. Deshalb bitten wir Sie, zu Ihrer Behandlung ein großes Tuch zur Unterlage mitzubringen.

    Falls Sie einen Termin zur Kinésithérapie haben, bringen Sie bitte spätestens zur ersten Behandlung Ihre, vom Arzt verordnete Ordonnance mit. Diese darf nicht älter als 31 Tage sein. Um eine reibungslose Genehmigung durch die CNS zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, dass Stempel und Unterschrift des Arztes sowie eine Diagnose bzw. Behandlungsgrund vorhanden sind.

    Falls vorhanden, können Sie Berichte zu bisher durchgeführten Untersuchungen oder Operationen, die in Zusammenhang mit Ihren Beschwerden stehen, mitbringen.

  • Für eine osteopathische Behandlung benötigen Sie keine Ordonnance, da dies keine Krankenkassenleistung ist. Die Kosten sind von Ihnen privat zu tragen. Einige Zusatzversicherungen erstatten diese Kosten. Dazu fragen Sie bitte bei Ihrer Zusatzversicherung nach.

  • Wenn Sie eine ärztliche Ordonnance haben, übernimmt die Krankenkasse ein Großteil der Kosten.

    Erwachsene ab 18 Jahren müssen in der Regel eine Zuzahlung von 30% des Gesamtwertes leisten. Ausnahmen sind Ordonnancen mit 16 Séancen nach Operationen und Ordonnancen mit 64 Séancen bei chronischen Erkrankungen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

    Die aktuellen Tarife der CNS finden sie hier:

    https://cns.public.lu/dam-assets/legislations/actes-generaux-techniques/masseurs-kinesitherapeutes/masseurs-kinesitherapeutes-nomenclature-tarifs-01092023.pdf

    Wenn Sie ohne Ordonnance eine kinésithérapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, sind die Kosten von 52 € von Ihnen privat zu tragen.

  • Verschiedene Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der privaten Zuzahlung. Sie treten für diese in Vorleistung und können die Rechnung bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob diese die Kosten übernimmt.

  • Als Privatzahler Leistungen werden alle Leistungen verstanden, welche nicht regulär von der Krankenkasse übernommen werden und ohne Ordonnance stattfinden.

    Im Folgenden finden Sie die Preise für unsere aktuell angebotenen Leistungen.

    OSTÉOPATHIE: 120 €

    KINÉSITHÉRAPIE PRIVAT: 52 €

  • Zur Zeit können Sie Termine telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

    Falls wir telefonisch nicht zu erreichen sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.

  • Um unseren Patienten eine optimale Betreuung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Termine die Sie nicht wahrnehmen können mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Somit können wir eine optimale Patientenbetreuung für Akutpatienten gewährleisten. Verspätete Absagen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat in Rechnung gestellt werden. Zur Absage können Sie uns telefonisch erreichen, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden.

  • Beim letzten Termin auf Ihre Ordonannce, stellen wir Ihnen eine Rechnung über Ihren fälligen Zuzahlungssatz (i.d.R. 30% des Gesamtwertes) aus.

    Die Rechnungen für Privatzahler Leistungen (z.B. Osteopathie) stellen wir Ihnen nach jeder stattgefunden Behandlung aus.

    Die Beträge können Sie vor Ort mit Karte zahlen.

  • Die kinésithérapeutische Behandlung ist auf 30 Minuten angesetzt. Darin inbegriffen sind Kontakterfassung, organisatorische Tätigkeiten und Befunderhebung.

    Die osteopathischen Behandlungen dauern bis zu 60 Minuten. Darin inbegriffen sind, Kontakterfassung, organisatorische Tätigkeiten und Befunderhebung.

    Die Behandlungsdauer von Säuglingen und Kleinkindern richtet sich nach den Reaktionen und dem Zustand des Kindes.

  • Die Fläche unmittelbar vor dem Gebäude bietet Platz für ein Fahrzeug. Bitte achten Sie darauf nur auf unserem Grundstück und nicht auf dem öffentlichen Gehweg zu parken.

    Öffentliche Parkplätze befinden sich beim Friedhof schräg gegenüber des Gebäudes, auf dem Gemeindeparkplatz ca. 150 Meter entfernt an der Hauptstraße und rund um das Bistrot Gourmand.